onlinewerkbank, Inhaber Nicolas Majorel, Fontanestr. 2c, 21337 Lüneburg · Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Nicolas Majorel, handelnd unter „onlinewerkbank“ (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Kunden über Webdesign, die Optimierung von Unternehmensprofilen (insbesondere Google Unternehmensprofil), KI-gestützte Sprachassistenten sowie damit zusammenhängende Beratungs-, Einrichtungs- und Betriebsleistungen.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Verbrauchern werden keine Verträge geschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Das gilt auch, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Leistungen
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung (Leistungsbeschreibung). Die Leistungen können insbesondere umfassen: a) Konzeption, Gestaltung und Erstellung von Websites, b) Einrichtung, Pflege und Optimierung von Unternehmensprofilen auf Drittplattformen, c) Einrichtung und Betrieb eines KI-Sprachassistenten zur Annahme und Erfassung von Anrufen, d) Beratung und laufende Betreuung.
(2) Der kostenlose Digital-Check ist eine unverbindliche Erstanalyse. Aus ihm folgt weder ein Anspruch auf Umsetzung noch eine Verpflichtung des Kunden zur Beauftragung.
(3) Der Auftragnehmer bestimmt die Art der Ausführung im Rahmen der Leistungsbeschreibung selbst. Er darf geeignete Dritte, etwa Hosting-, Telefonie- und KI-Dienstleister, als Erfüllungsgehilfen oder Unterauftragnehmer einsetzen.
(4) Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen und keine bestimmte Zahl von Anfragen, Bewertungen oder Aufträgen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind 30 Tage gültig, sofern nicht eine andere Bindungsfrist genannt oder das Angebot ausdrücklich als freibleibend bezeichnet ist.
(2) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Kunden in Textform oder durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform zustande.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig und kostenlos alle erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten (zum Beispiel zum Google Unternehmensprofil, zur Domain, zum Hosting und zur Telefonanlage) und Entscheidungen zur Verfügung und benennt einen Ansprechpartner.
(2) Der Kunde versichert, dass er an den von ihm gelieferten Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt und dass diese nicht gegen Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verstoßen. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) Verzögert sich die Mitwirkung des Kunden, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Entstehender Mehraufwand kann nach den vereinbarten oder, ersatzweise, den üblichen Sätzen des Auftragnehmers berechnet werden.
(4) Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner geschäftlichen Angaben (zum Beispiel Öffnungszeiten, Leistungsumfang, Preise, Notdienstzeiten) verantwortlich. Impressum, Datenschutzerklärung und sonstige rechtliche Pflichttexte seiner Website liegen in der Verantwortung des Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer schuldet keine Rechtsberatung.
§ 5 Ausführung, Termine und Abnahme
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Hindernisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (zum Beispiel Ausfall von Drittdiensten, höhere Gewalt oder fehlende Mitwirkung), verlängern Fristen angemessen.
(2) Der Kunde erhält vor Fertigstellung eine Vorschau oder einen Testzugang. Enthalten sind die in der Leistungsbeschreibung genannten Korrekturschleifen, ersatzweise zwei. Weitere Änderungswünsche werden gesondert vergütet.
(3) Werkleistungen, insbesondere die Erstellung einer Website und die Einrichtung des Sprachassistenten, sind nach Fertigstellung abzunehmen. Der Kunde erklärt die Abnahme innerhalb von zwölf Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung oder rügt wesentliche Mängel konkret in Textform. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung produktiv nutzt (zum Beispiel die Website veröffentlicht oder die Rufumleitung auf den Assistenten aktiviert) oder die Frist ohne Rüge wesentlicher Mängel verstreicht, sofern der Auftragnehmer in seiner Mitteilung auf diese Folge hingewiesen hat. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 6 Vergütung und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(2) Einmalige Leistungen werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, zu 50 % bei Auftragserteilung und zu 50 % bei Abnahme in Rechnung gestellt. Bei längeren Projekten sind angemessene Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt zulässig.
(3) Laufende Entgelte (zum Beispiel für Betrieb, Hosting, Pflege und Nutzung des Sprachassistenten) werden monatlich im Voraus berechnet. Nutzungsabhängige Kosten, etwa für Telefonie und KI-Dienste, werden nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet, soweit im Angebot keine Pauschale vereinbart ist.
(4) Rechnungen werden in elektronischer Form übermittelt und sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Der Auftragnehmer darf laufende Leistungen nach vorheriger Androhung in Textform mit einer Frist von 14 Tagen bis zum Ausgleich der offenen Beträge aussetzen.
(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(7) Der Auftragnehmer kann laufende Entgelte mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen in Textform anpassen, soweit sich seine Kosten, etwa für Drittanbieter, erhöht haben. Der Kunde kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung außerordentlich kündigen.
§ 7 Laufende Leistungen, Laufzeit und Kündigung
(1) Laufende Leistungen (Betrieb, Hosting, Pflege, Sprachassistent) haben die im Angebot genannte Mindestlaufzeit, ersatzweise sechs Monate. Während der Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Danach läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Kunde mit Entgelten für mehr als zwei Monate in Verzug ist oder den Sprachassistenten für rechtswidrige Zwecke einsetzt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform.
(4) Nach Vertragsende übergibt der Auftragnehmer dem Kunden die bezahlten Arbeitsergebnisse und Zugänge (zum Beispiel Website-Dateien, Domain und Profilzugänge). Gesprächsdaten des Sprachassistenten werden auf Verlangen herausgegeben und anschließend gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 8 Besondere Bestimmungen zum KI-Sprachassistenten
(1) Der Sprachassistent nutzt KI-Technik und Dienste Dritter (zum Beispiel Telefonie- und KI-Anbieter). Er kann Anliegen falsch verstehen, unvollständig erfassen oder zeitweise nicht verfügbar sein. Der Auftragnehmer stellt ihn mit angemessener Sorgfalt bereit, schuldet aber keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit und keine fehlerfreie Erkennung. Eine bestimmte Verfügbarkeit gilt nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich zugesagt ist.
(2) Der Kunde prüft die erfassten Anfragen regelmäßig und zeitnah und ruft selbst zurück. Der Assistent ersetzt keinen Notruf, keinen Bereitschaftsdienst und keine eigene Erreichbarkeit in sicherheitsrelevanten Notfällen. Auf Wunsch richtet der Auftragnehmer Ansagen mit Hinweis auf geeignete Stellen (zum Beispiel den Notruf 112) ein.
(3) Der Kunde ist für den Einsatz des Assistenten gegenüber den Anrufern verantwortlich. Er sorgt insbesondere dafür, dass Anrufer erkennen, dass sie mit einem KI-System sprechen, dass die datenschutzrechtlichen Informationen erteilt werden und dass für eine Aufzeichnung oder Transkription von Gesprächen eine wirksame Rechtsgrundlage, etwa eine Einwilligung, vorliegt. Der Auftragnehmer stellt Vorschläge für Ansagetexte bereit; deren rechtliche Prüfung liegt beim Kunden.
(4) Der Kunde darf den Assistenten nicht für rechtswidrige, belästigende oder täuschende Zwecke einsetzen, zum Beispiel für unerlaubte Werbeanrufe.
§ 9 Besondere Bestimmungen zu Websites und Drittplattformen
(1) Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf Algorithmen, Richtlinien, Rankings und Verfügbarkeit von Drittplattformen wie Google. Sperrungen, Richtlinienänderungen und Rankingveränderungen begründen keine Mängelansprüche, soweit der Auftragnehmer sie nicht zu vertreten hat.
(2) Der Auftragnehmer unterstützt den Aufbau echter Bewertungen, zum Beispiel durch Bewertungsanfragen an tatsächliche Kunden. Gekaufte, gefälschte oder durch Anreize verfälschte Bewertungen erstellt oder verwendet er nicht.
(3) Hosting- und Domainverträge mit Dritten kommen, sofern nichts anderes vereinbart ist, unmittelbar zwischen Kunde und Anbieter zustande. Domains und Profile sollen auf den Namen des Kunden registriert werden.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse (zum Beispiel Gestaltung, Texte und Grafiken der Website) für den vereinbarten Zweck zu nutzen. Bis zur vollständigen Bezahlung besteht ein vorläufiges Nutzungsrecht, das der Auftragnehmer bei erheblichem Zahlungsverzug widerrufen kann.
(2) Standardkomponenten, Werkzeuge, Vorlagen, Frameworks, Know-how und Drittsoftware (einschließlich Open-Source-Komponenten) bleiben von dieser Rechteeinräumung unberührt und unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen.
(3) Der Auftragnehmer darf das Projekt nach Veröffentlichung als Referenz nennen (Name und Logo des Kunden, Screenshots), sofern der Kunde nicht in Textform widerspricht.
§ 11 Datenschutz
(1) Beide Parteien beachten die geltenden Datenschutzvorschriften. Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, insbesondere beim Sprachassistenten und bei Formularen auf der Website, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
(2) Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung gegenüber seinen eigenen Kunden und Interessenten verantwortlich, soweit er Verantwortlicher ist.
§ 12 Mängelrechte
(1) Bei Mängeln an Werkleistungen hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung, nach Wahl des Auftragnehmers durch Mangelbeseitigung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich in Textform mit nachvollziehbarer Beschreibung zu rügen.
(3) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Das gilt nicht in den Fällen des § 13 Abs. 1 und nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.
(4) Störungen bei laufenden Leistungen zeigt der Kunde unverzüglich an. Der Auftragnehmer beseitigt sie innerhalb angemessener Frist; die gesetzlichen Minderungsrechte bleiben unberührt.
§ 13 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Für Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung entstanden wäre.
(4) Für Leistungen und Inhalte Dritter (Plattformen, Telefonie- und KI-Dienste, Hoster) haftet der Auftragnehmer nur bei eigenem Auswahl- oder Überwachungsverschulden im Rahmen der Absätze 1 bis 3.
(5) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 14 Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder erkennbar vertraulich sind, nur zur Vertragserfüllung und geben sie nicht an Dritte weiter. Die Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus. Sie gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder rechtmäßig von Dritten erlangt wurden.
§ 15 Änderungen dieser AGB
Für laufende Verträge kann der Auftragnehmer diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist (zum Beispiel wegen Rechtsänderungen, Änderungen bei Drittanbietern oder der Weiterentwicklung der Leistungen) und für den Kunden zumutbar ist. Er teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit und weist auf die Folgen eines ausbleibenden Widerspruchs hin. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist in Textform widerspricht. Widerspricht er, gelten die bisherigen AGB fort, und beide Parteien können den Vertrag zum nächstmöglichen ordentlichen Termin kündigen. Die Hauptleistungspflichten und das Verhältnis von Leistung und Vergütung können auf diesem Weg nicht einseitig geändert werden.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Lüneburg. Der Auftragnehmer darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Änderung dieser Klausel. Der Vorrang individueller Vereinbarungen bleibt unberührt.
(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.